Rechte/Pflichten - Versicherung

Ärger mit der Autoversicherung - Wie sich die Assekuranz ums Zahlen drückt

Ein neuer Trend beherrscht Deutschland Straßen: Immer häufiger bekommen Autofahrer, die völlig unschuldig in einen Unfall verwickelt werden, vom Unfallverursacher bzw. von dessen Versicherer eine Mitschuld zugewiesen. Das ergebe sich allein durch die sogenannte Betriebsgefahr, die immer dann gegeben ist, wenn man sich mit dem Auto bewegt. Die Mitschuld beträgt meist 20 - 30 Prozent. Die Rechtsprechung sieht so aus, daß nur derjenige, der nachweisen kann, daß der Unfall für ihn absolut unabwendbar war, eine 100%ige Schadensregulierung beanspruchen kann (Unabwendbarkeitsbeweis). Im Zweifel, vor allem wenn es keine Zeugen oder Spuren gibt, ist dieser Nachweis nahezu unmöglich. Nach Ansicht des Automobilclub von Deutschland (AVD) versuchen Versicherungen immer öfter, mit Verweis auf die sogenannte Betriebsgefahr, einen Teil der Kosten auf die Unfallopfer abzuwälzen. Diesen Vorwurf bestreiten die Versicherungen. Doch es gibt bereits zahlreiche Urteile, in denen mit Verweis auf die Betriebsgefahr den eigentlichen Opfern eine Mitschuld zugewiesen wurde.
Beispiele:
Kreuzungskollision zw. Kfz (80%), das nach rechts in eine Vorfahrtsstraße einbiegt, und einem dort entgegenkommenden PKW (20%), der ein anderes Fahrzeug überholt und dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h zumindest geringfügig überschreitet.
Auffahrunfall auf spiegelndem Glatteis zw. PKW (20%) der wegen eines vorausfahrendenhaltenden Fahrzeugs abbremst, und einem auffahrenden Kfz (80%)
Kollision auf einem Parkplatz zw. Kfz (75%), das aus einer Parkfläche rückwärts herausfährt, und einem auf der Hauptstraße sich nähernden PKW (25%)
Die Folgen für die Unfallopfer sind fatal: Sie bleiben auf einem Teil der Kosten sitzen, müssen künftig höhere Versicherungsbeiträge zahlen, da sie in ihrer Haftpflicht zurückgestuft werden und haben bei Folgeprozessen (z.B wegen Schmerzensgeld) schlechtere Karten.
Auch alle anderen Autofahrer zahlen mit: Denn unnötige Prozesse und Gutachten zahlen letztendlich wieder die Prämienzahler!

Mitteldeutscher Rundfunk

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