Rechte/Pflichten - Aktuelles

Denken Sie daran!

Sie haben als Geschädigter freie Gutachter-Wahl!
Sie benötigen ein Beweissicherungs-Gutachten zur Abwehr von Schadensersatzansprüchen des Unfallgegners und zur Durchsetzung eigener Ansprüche!
Sachverständige und Rechtsanwälte können beim Haftpflichtschaden vollständig zu Lasten der gegnerischen Versicherung und somit für Sie kostenfrei beauftragt werden!
Sie haben Anspruch auf Reparaturdurchführung in einer Vertragswerkstatt bzw. auf Anrechnung der Stundensätze selbiger!
Bedenken Sie: Ihre Beweispflicht beginnt schon am Unfallort!

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