Rechte und Pflichten - Versicherung

Die Versicherer wollen Geld sparen

Laut BGB hat der Geschädigte nach einem Kfz.-Unfall das Recht auf Erstattung sämtlicher Kosten, die zur Wiederherstellung des Vorschadenszustandes erforderlich sind (Dazu gehören u.a. auch die Kosten der Beauftragung eines unabhängigen Kfz.-Sachverständigen!). Die Versicherer versuchen natürlich mit den vielfältigsten Methoden diese Kosten gering zu halten:
...Schon lange ruinieren sich die Versicherungen zum Beispiel mit absurden Rabatten gegenseitig die Prämienstruktur. Doch statt Ordnung in ihr Geschäftsgebaren zu bringen, wollen sie weniger Geld für Unfallschäden ausgeben. Am liebsten würden sie gleich die ganze Schadensregulierung nach eigenem Gusto durchführen und dem Geschädigten nur das zukommen lassen, was ihm nach ihrer Ansicht nach zusteht. Und das bedeutet im Klartext:
weniger Schadenersatz nach dem Unfall.
...Sie attackieren Mietwagenpreise, Honorare der Kfz.-Sachverständigen und deren Gutachten, sie behindern die Einschaltung von Anwälten, knausern bei Aufwandspauschalen und Wertminderung und bezweifeln Preisaufschläge bei Ersatzteilen und Verbringungskosten. Der Unfallgeschädigte kann dabei der Gelackmeierte sein. Entweder er läßt sich - aus Unkenntnis - ins Bockshorn jagen und verzichtet auf einige Ansprüche. Oder er muß vor Gericht darum klagen."

ADAC Motorwelt

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